Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit den geltenden Richtlinien für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen barrierefrei zugänglich zu machen.
Dies geschieht auf Grundlage
- des Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e)
- und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Folgende Elemente und Funktionen entsprechen nicht den Richtlinien:
- Bilder und Grafiken ohne informative Funktion beinhalten zum Teil einen Alternativtext
Diese Einschätzung beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde am 06.05.2025 erstellt.
Feedback
Sollten Sie bei der Nutzung unseres Webangebots auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.